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Für Kinder und Jugendliche, deren Förderbedarf auf Grund schwerwiegender
und anhaltender Verhaltensprobleme in der allgemeinen Schule derzeit nicht abgedeckt werden kann.
die parallel zur Schule stationäre,teilstatio- näre oder ambulante sozialpädagogische Hilfen im Jugendhilfebereich der Gesamteinrichtung benötigen.
die in der Regel in den Kreisen Ludwigsburg, Böblingen und Stuttgart wohnen. |